Nach welchem Wahlverfahren ist der BR zu wählen?

Es gibt verschiedene Verfahren einen Betriebsrat zu wählen. Zwischen diesen Verfahren bestehen viele Gemeinsamkeiten, aber auch einige Unterschiede. Deshalb ist es notwendig, sich vorab zu überlegen, welches dieser Verfahren angewendet werden kann und soll.
1. Frage: Größe des Betriebs?
Zunächst ist festzustellen, wie viele wahlberechtigte Arbeitnehmer es im Betrieb gibt.
In den meisten Fällen ist dann vom Betriebsverfassungsgesetz verpflichtend vorgegeben, nach welchem Verfahren der Betriebsrat zu wählen ist. Lediglich in einer Fallvariante kann zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber vereinbart werden, nach welchem Verfahren gewählt werden soll.
An dieser Stelle fällt die grundsätzliche Entscheidung zwischen dem normalen und dem vereinfachten Wahlverfahren.
2. Frage: Gibt es bereits einen Vorgänger-BR?
In einem nächsten Schritt werden die Feinheiten des jeweiligen Verfahrens geklärt. Diese hängen davon ab, ob es bereits einen BR gibt, der sich um gewisse Aufgaben kümmern kann, oder ob diese Aufgaben von der Belegschaft wahrgenommen werden müssen.
Je nachdem, welche der vier möglichen Varianten zur Anwendung kommt, wird der Wahlvorstand auf unterschiedliche Art und Weise bestellt.

Interessante §§ im Betriebsverfassungsgesetz:
- § 14 Wahlvorschriften
- § 14a vereinfachtes Verfahren für Kleinbetriebe

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