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Häufig gestellte Fragen

  • Wann sollte man mit den Vorbereitungen zur Betriebsratswahl beginnen?

  • Findet bei der Betriebsratswahl Personen- oder Listenwahl statt?

  • Aus wie vielen Mitgliedern besteht eigentlich ein Wahlvorstand?

  • Welcher Zeitpunkt ist für die Bestimmung der Größe des Betriebsrats eigentlich maßgebend?

  • Wie ist das mit den "leitenden Angestellten", wählen die mit?

  • Was ist eigentlich ein Sprecherausschuss?

  • Was hat ein Sprecherausschuss mit der Betriebsratswahl zu tun?

  • Aus wie vielen Mitgliedern besteht eigentlich ein Betriebsratsgremium?

  • Wie steht es um den Schulungsanspruch des Wahlvorstands?

  • Wie viele Mitglieder des Wahlvorstands sollen auf Schulung?

  • Ist man als Arbeitnehmer verpflichtet, im Wahlvorstand mitzumachen?

  • Darf jemand, der für den neuen Betriebsrat kandidieren will, auch Mitglied im Wahlvorstand sein?

  • Was sind eigentlich sog. nicht stimmberechtigte Mitglieder im Wahlvorstand?

  • Was geschieht eigentlich, wenn der Wahlvorstand zu spät vom Betriebsrat bestellt wird?

  • Muss der Wahlvorstand bei einer Personenwahl die auf einer Vorschlagsliste aufgeführten Bewerber umsortieren?

  • Wie funktioniert das eigentlich mit dem Aufstellen und Einreichen von Vorschlagslisten im normalen Wahlverfahren?

  • Welche formalen Kriterien sind beim Aufstellen einer Vorschlagsliste zu beachten?

  • Was ist bei einer Vorschlagsliste, die aus mehreren Blättern besteht, zu beachten?

  • Muss der Wahlvorstand ausländische Arbeitnehmer auch in ihrer Muttersprache informieren?

  • Wie schnell muss der Wahlvorstand eigentlich eine eingereichte Vorschlagsliste prüfen?

  • Was passiert, wenn bis zum Ende der Einreichungsfrist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht wurde?

  • Was ist zu tun, wenn zwar eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wurde, darauf aber nicht genügend Bewerber stehen?

  • Worauf ist am Wahltag zu achten?

  • Wie viele Stimmen hat man eigentlich als Wähler bei der BR-Wahl?

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