Welche Aufgaben hat der Vorstand

Der Wahlvorstand ist dasjenige Team, das sich um die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl kümmert. Die Aufgaben reichen von der Organisation des Ablaufs bis zur Klärung juristischer Zweifelsfälle.
Aufgabe des Wahlvorstands ist es, die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen (§ 18 Abs. 1 BetrVG). Diese kurze Feststellung bringt so viele Einzelfragen mit sich, dass dazu eine eigene Rechtsverordnung – die Wahlordnung, kurz: WahlO – erlassen worden ist. Getrennt nach den jeweiligen Verfahrensarten sind dort die einzelnen Schritte der Durchführung einer Betriebsratswahl aufgeführt. Der Wahlvorstand trifft seine Entscheidungen in Form von Beschlüssen; diese kommen zustande, indem nach Beratung im Gremium abgestimmt wird; ein Beschluss wird durch einfache Stimmenmehrheit gefasst. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift abzufassen, die zumindest den Wortlaut der gefassten Beschlüsse enthält. So wird die Arbeit des Wahlvorstands dokumentiert und transparent gemacht.

BRV-Akademie









