Wann kann ein Betriebsrat gegründet werden?

Betriebsräte können auch schon in sehr kleinen Betrieben gewählt werden. Es müssen allerdings zwei Bedingungen erfüllt sein.
Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit in der Regel 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden. Von diesen müssen mindestens 3 auch wählbar sein.
In Betrieben, in denen also - vereinfacht gesagt - weniger als 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, können keine Betriebsräte gewählt werden.
Praxistipp: Teilzeitkräfte zählen voll – es sind also einfach die "Köpfe" abzuzählen. Der Chef (= Arbeitgeber) und leitende Angestellte dürfen nicht mitgezählt werden.
Wenn Sie noch keinen Betriebsrat in Ihrem Betrieb haben, können Sie jederzeit einen Betriebsrat gründen. Haben Sie bereits einen Betriebsrat, so ist grundsätzlich alle vier Jahre ein neuer Betriebsrat zu wählen. Die nächsten regulären Betriebsratswahlen finden in der Zeit vom 01. März bis 31. Mai 2010 statt.
Interessante §§ im Betriebsverfassungsgesetz:
§ 1 Abs. 1 Errichtung von Betriebsräten
§ 5 Arbeitnehmer
§ 4 Betriebsteile und Kleinstbetriebe

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